BMW Motorrad

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Motorradzentrum München
Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsschluss und Vertragstextspeicherung 

Die Teilnahmeanmeldung bildet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145 bis 147 BGB) ein verbindliches Angebot. Der Vertragsschluss erfolgt im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs (Internet) über die Internetseite der BMW AG. Der Teilnehmer gibt sein verbindliches Angebot dadurch ab, dass er die Schaltfläche „verbindlich und kostenpflichtig anmelden“ betätigt. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots oder bei Buchung eines Fahrerlebnisses mit mindestens einer Übernachtung (Reiseleistung im Sinne des § 651a BGB) mit dem Zugang der Reisebestätigung durch die BMW AG zustande. Dabei verzichtet der Teilnehmer auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Die BMW AG wird dem Teilnehmer unverzüglich eine Bestätigungs- oder Ablehnungsmitteilung übermitteln. Der Vertragstext und die Anmeldedaten werden durch die BMW AG zwar gespeichert, sind nach Abgabe des Angebots allerdings nicht mehr online abrufbar. 

2. Fälligkeit der Zahlungspflichten 

2.1. Der Teilnahmepreis wird in voller Höhe 28 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses oder Motorrad Events fällig. Für Fahrerlebnisse, die mindestens eine Übernachtung enthalten, tritt die Fälligkeit ein, sofern zusätzlich ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Bei Vertragsschluss weniger als 28 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses oder Motorrad Events wird der Teilnahmepreis sofort fällig. 

2.2. Leistet der Teilnehmer die Zahlung des Teilnahmepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die BMW AG zur ordnungsgemäßen Erbringung der Fahrerlebnisse bereit und in der Lage ist, ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers besteht, so ist die BMW AG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten. 

3. Teilnahme am Fahrerlebnis oder Motorrad Event 

3.1. Der bestätigte Teilnahmetermin ist verbindlich. 

3.2. Der Teilnehmer kann statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer eine andere natürliche Person für die Teilnahme benennen, wenn diese die in Ziffer 3.4 aufgeführten Teilnahmebedingungen erfüllt. Etwaige der BMW AG durch die nachträgliche Benennung entstehende Mehrkosten haben der Teilnehmer und die neu benannte Person gesamtschuldnerisch zu erstatten. 

3.3. Das gesetzliche Recht des Teilnehmers gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der BMW AG als Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 

3.4. Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit des Fahrerlebnisses das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis vor Antritt des Fahrerlebnisses vorzulegen. Ohne Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Fahrerlebnis. 

3.5. Die Pflicht zur Zahlung des Teilnahmepreises besteht unabhängig davon, ob der Teilnehmer am Fahrerlebnis oder am Motorrad Event teilnimmt. Dies gilt auch in Fällen, in denen nach Ziffer 3.4 eine Teilnahme ausgeschlossen ist oder der Teilnehmer gemäß Ziffer 6 vom Fahrerlebnis ausgeschlossen wird. Die Regelungen der Ziffer 7 bleiben hiervon unberührt. 

3.6. Ist eine Einweisung in die Fahrzeuge und Unterrichtung über die Teilnahmebedingungen des Fahrerlebnisses vorgesehen, ist die Teilnahme an der Einweisung und Unterrichtung zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fahrerlebnis. Ohne eine solche Einweisung und Unterrichtung ist eine Teilnahme an dem Fahrerlebnis nicht möglich. 

3.7. Umfasst die gebuchte Leistung das Führen eines Motorrades, so ist zum Fahrerlebnis eine vollständige Motorrad-Schutzbekleidung (Helm, Handschuhe, Motorradanzug mit Protektoren, knöchelhohe Motorradstiefel) sowie ein gültiger Führerschein mitzubringen. Gewöhnliche Schnürschuhe oder Stiefel (Wanderstiefel, Bundeswehrstiefel etc.) sind nicht zulässig. Die BMW AG behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne genannte Schutzbekleidung vom Fahrerlebnis auszuschließen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. 

3.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Kranken-, Unfall- und privaten Haftpflichtversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dem Teilnehmer empfohlen. 

4. Haftung 

4.1. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Fahrerlebnis teil und bewegt sich auf eigenes Risiko im öffentlichen Straßenverkehr sowie auf privatem Gelände. Die Haftung der BMW AG richtet sich nach den folgenden Maßstäben: Ist im Leistungsumfang des Fahrerlebnisses auch (mindestens) eine Übernachtung, haftet die BMW AG für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, nur in Höhe des dreifachen Teilnahmepreises. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erfasst ausschließlich vertragliche Schadensersatzansprüche. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 

Bei anderen Fahrerlebnissen und Motorrad Events haftet die BMW AG nur (i) bei grober Fahrlässigkeit oder (ii) für die zumindest fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag der BMW AG nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erfasst vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche. Sie gilt nicht bei Vorsatz oder für 

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers. 

4.2. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die BMW AG nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. 

4.3. Die Haftung des Teilnehmers gegenüber der BMW AG ist der Höhe nach auf 2.500 Euro begrenzt, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass ihm allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 

4.4. Der Teilnehmer stellt die BMW AG, deren gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Teilnehmer oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug im Rahmen des Fahrerlebnisses verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit und solange derartige Ansprüche von der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung oder einer anderen Haftpflichtversicherung der BMW AG gedeckt sind. Regressansprüche der Versicherung gegen den Teilnehmer bleiben unberührt. 

4.5. Der Teilnehmer stellt die BMW AG, deren gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen weiter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Fahrzeugen durch ihn frei, soweit die Verletzung nicht der BMW AG zurechenbar ist. Dies beinhaltet u.a. die Verantwortungs- und Kostenübernahme des Teilnehmers bei Verstößen gegen die anwendbare Straßenverkehrsordnung z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen). Die BMW AG ist berechtigt, Zahlungen bei berechtigter Inanspruchnahme zu leisten und im Rahmen dieses Vertrags Rückgriff beim Teilnehmer zu nehmen. 

5. Verhalten der Teilnehmer während des Fahrerlebnisses 

Der Teilnehmer hat sich während des Fahrerlebnisses äußerst diszipliniert zu verhalten und sich strikt an die Weisungen des Personals der BMW AG zu halten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrerlebnisse einen eher sportlichen Charakter haben und eine solide körperliche Konstitution und mentale Verfassung der Teilnehmer voraussetzen. Während des gesamten fahraktiven Teils des Fahrerlebnisses gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Verstößen gegen diese Regelungen oder Vorliegen begründeten Verdachts auf eine Alkoholisierung ist die BMW AG berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise auszuschließen. 

6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers 

Bei Fahrerlebnissen, die mindestens eine Übernachtung enthalten, hat der Teilnehmer dem Vertreter der BMW AG vor Ort einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Ist ein Vertreter der BMW AG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel der BMW AG als Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen. 

7. Rücktritt von gebuchtem Fahrerlebnis oder Motorrad Event durch den Teilnehmer (Stornierung) 

Der Teilnehmer ist berechtigt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7 vor Beginn des Fahrerlebnisses oder Motorrad Events jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der BMW AG zu erklären. Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet: 

Bei eintägigen Fahrerlebnissen ohne Übernachtung und anderen Motorrad Events: 

• ab 14 bis 8 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses oder des anderen Motorrad Events: 50 % des Teilnahmepreises; 
• ab 7 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses oder des anderen Motorrad Events oder Nichterscheinen: 90 % des Teilnahmepreises. 

Bei Fahrerlebnissen mit Übernachtung: 

• ab 27 bis 15 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses: 25 % des Teilnahmepreises; 
• ab 14 bis 8 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses: 50 % des Teilnahmepreises; 
• ab 7 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses oder Nichterscheinen: 90 % des Teilnahmepreises. 

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der BMW AG kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger als die berechnete Stornogebühr ist. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittserklärung bei der BMW AG. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt in Textform (z. B. E-Mail) zu erklären. 
Der Teilnahmepreis für Fahrerlebnisse, die mindestens eine Übernachtung enthalten, wird abzüglich der vorbenannten Stornogebühren unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung geleistet. 

8. Änderungen von Vertragsinhalten vor Beginn des Fahrerlebnisses, die nicht den Teilnahmepreis betreffen 

8.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Fahrerlebnissen mit Übernachtung von dem vereinbarten Inhalt des Teilnahmevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der BMW AG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der BMW AG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 

8.2. Die BMW AG ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 

9. Absage durch die BMW AG 

Die BMW AG behält sich das Recht vor, das Fahrerlebnis oder Motorrad Event wegen Nichterreichen der in der Beschreibung des Fahrerlebnisses oder anderen Motorrad Events angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 29 Tage vor Beginn des Fahrerlebnisses oder anderen Motorrad Events abzusagen. 
Das Fahrerlebnis findet bei jedem Wetter statt. Bei Wetterextremen behält sich die BMW AG zur Sicherheit der Teilnehmer das Recht vor, das Fahrerlebnis kurzfristig abzusagen. 
Findet das gebuchte Fahrerlebnis oder andere Motorrad Event nicht statt, wird der Teilnahmepreis voll zurückerstattet. Der Teilnahmepreis für Fahrerlebnisse, die mindestens eine Übernachtung enthalten, wird unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Absage geleistet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder 
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Verbraucherschutzrechts gilt für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung ergeben, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

11. Außergerichtliche Streitbeilegung 

Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) hat die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Diese Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Für die Zwecke dieses Vertrags ist die E-Mail-Adresse von BMW motorrad.zentrum@bmw.de BMW wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG über alternative Streitbeilegung teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. 

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Hinweis: Alle Motorräder werden nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Ausstattung (z.B. Reflektoren nach Euro 4 Standard) ausgeliefert. Die Motorräder auf den Bildern und Videos dieser Website können davon gegebenenfalls abweichen. Abbildungen können Sonderzubehör enthalten.